Bauvorhaben begleiten UBB+

Bauvorhaben jeder Größe wirken sich zwingend auf die Umwelt und ihre Schutzgüter (Menschen, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft, Boden, Wasser, Klima, Luft sowie Kultur- und Sachgüter) aus und unterliegen deshalb gesetzlichen Vorgaben bei der Umsetzung sowie häufig naturschutzfachlichen Auflagen wie Schutz-, Vermeidung-, Minimierung- oder Ausgleichsmaßnahmen. Um Sicherzustellen, dass den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes gemäß Baugenehmigung Rechnung getragen wird und Umweltschäden vermieden werden, bietet sich die Umweltbaubegleitung durch eine Fachkraft an. Vielfach ist die Beauftragung einer solchen bereits Auflage in der Baugenehmigungen, aber auch wenn keine dahingehende Verpflichtung besteht, ist das Hinzuziehen eines Umweltbaubegleiters bei komplexen oder anspruchsvollen Bauvorhaben ratsam, da den Bauherren rechtliche Konsequenzen drohen können, sollten die Umweltbelange vernachlässigt werden.

zulassungskonforme Baudurchführung

  • Dem Bauherren gegenüber gewährt sie die umweltgerechte Durchführung der Maßnahmen. Zu diesem Zweck erstattet sie ihm regelmäßig Bericht.
  • Mit der Bauüberwachung findet eine Abstimmung statt, wobei Anregungen und Informationen an diese weitergegeben werden. Die Bauüberwachung ist dabei verpflichtet die Umweltbaubegleitung in den Bauablauf einzubinden.
  • Die Baufirmen werden während ihrer Tätigkeit überwacht. Es wird auf die Einhaltung der Umweltauflagen und -vorschriften geachtet.
  • Die Umweltbaubegleitung informiert die Öffentlichkeit und die Interessenverbände. Gegebenenfalls findet auch eine Aufklärung statt.
  • Mit den Umweltbehörden wird die Abstimmung der Baumaßnahme vorgenommen.

Im Vorfeld der Baumaßnahme werden durch die Umweltbaubegleitung die Ausführungsunterlagen und die Bauablaufplanung auf die Einhaltung der umweltrelevanten Vorgaben geprüft. Dazu gehören auch die landschaftspflegerischen Schutz-, Gestaltungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. 

Seit der Einführung des Umweltschadensgesetzes finden sich in Genehmigungsbescheiden oder Baugenehmigungen zunehmend Auflagen, die eine „Umweltbaubegleitung“ fordern.

Die Umweltbaubegleitung (UBB) ist bei diversen Bauvorhaben zu finden. Das Ziel der UBB ist die Beachtung aller gesetzlichen Umweltvorschriften, Normen und Regelwerke, die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorgaben aus der Baurechtserlangung sowie die Vermeidung von Umweltschäden, den dadurch entstehenden Kosten und Zeitverzögerungen. Dabei sind es nicht immer nur die großen Infrastrukturprojekte, sondern zunehmend auch kleinere Bauvorhaben unterschiedlichster Vorhabenträger, bei denen eine UBB zur Auflage gemacht wird.

Die fachlichen Anforderungen an die Planung und Durchführung von naturschutzfachlichen Maßnahmen waren immer schon hoch. Doch erst in den letzten Jahren, nachdem vermehrt misslungene Maßnahmenumsetzungen bekannt geworden sind, die insbesondere im Bereich des speziellen Artenschutzes auch gravierende rechtliche Konsequenzen haben können, wird bei der Genehmigung von Projekten regelmäßig eine Umweltbaubegleitung beauflagt. Vielfach wird von Auftraggebern auch freiwillig eine umweltfachliche Begleitung der Maßnahmenumsetzung beauftragt.

Die UBB ist vor allem dort sinnvoll und erforderlich, wo spezielle Kenntnisse der Biologie bestimmter Tier- und Pflanzenarten sowie den ökologischen Zusammenhängen in bestimmten Zielbiotopen (z.B. Pflanzengesellschaften) erforderlich sind, um das Maßnahmenziel erreichen zu können. Dies ist regelmäßig bei artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sowie bei artenschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen (FCS-Maßnahmen) der Fall. Aber auch bei sonstigen Schutz-,  Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen kann sie erforderlich sein.

Die Umweltbaubegleitung bezieht sich auf die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen von Bauvorhaben auf Menschen, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft, Boden, Wasser, Klima, Luft sowie Kultur- und Sachgüter. Gelegentlich wird noch der Begriff der „ökologischen“ Baubegleitung synonym benutzt. Präziser ist der Begriff der „Umwelt“-Baubegleitung, da er dem gesamtmedialen Charakter der Tätigkeit entspricht.

Bau

Der Einsatzbereich der UBB erstreckt sich auf die Umweltauswirkungen, die in Zusammenhang mit der Errichtung von Vorhaben jeder Art entstehen: Infrastruktur, Gebäude, Rohstoffgewinnung etc. Dabei umfasst die Errichtung nicht nur den Bau des Vorhabens selbst, sondern auch die Umsetzung naturschutzfachlicher Maßnahmen. Die UBB sollte in der Bauvorbereitungsphase beginnen, sie startet also idealerweise vor dem eigent­lichen Baugeschehen und endet mit dem Abschluss der Errichtung des Bauvorhabens.

Umweltbaubegleiter tragen dafür Sorge, dass die Belange des Umwelt- und insbesondere des Naturschutzes im Rahmen der Umsetzung eines Bauvorhabens beachtet und Umweltschäden vermieden werden. Sie kümmern sich darum, dass die umweltrelevanten Verpflichtungen aus dem Genehmigungsverfahren sowie die einschlägigen, auf den Schutz der Umwelt bezogenen gesetzlichen Vorgaben im Zuge der Realisierung des Vorhabens gewerkeübergreifend berücksichtigt werden. Wesentliches Ziel der UBB ist die hinsichtlich der Umweltbelange zulassungskonforme Baudurchführung. Daher legen bereits heute viele Zulassungsbescheide dem Bauherren die Durchführung einer UBB auf. Aber auch wenn derartige Verpflichtungen nicht bestehen, ist der Bauherr bei komplexen Vorhaben oder anspruchsvollen Anforderungen an die Errichtung eines Vorhabens gut beraten, die zulassungskonforme Baudurchführung durch externen Sachverstand sicherzustellen. 

Daneben kann ein weiteres Ziel der UBB sein, die Einhaltung der weitergehenden Anforderungen des Umweltschadensgesetzes (USchadG) zu überprüfen. Das USchadG macht deutlich: Die Sorgfaltspflichten der Akteure im Baugeschehen nehmen ständig zu! Der Bauherr ist verantwortlich für die Einhaltung umweltrechtlicher Standards und haftet für Umweltschäden. Der Umweltbaubegleiter kümmert sich um die Einhaltung der komplexen Vorgaben des USchadG, koordiniert die beim Bauablauf Tätigen und kommuniziert die Maßnahmen zur Umweltvorsorge. Damit trägt er zur Minimierung der Haftung und zur Entlastung des Bauherren bei.

Umweltbaubegleitung ist eine Aufgabe des Bauherren und wird von diesem veranlasst. Der Umweltbaubegleiter ist in der Regel Auftragnehmer des Bauherren; er ist Berater und Helfer, aber nicht Überwacher des Bauherren. Gegenüber den Baufirmen hat er in der Regel keine Weisungsbefugnisse, aber Hinweispflichten.

Zentrale Aufgaben im Rahmen einer UBB sind:

zeitliches und fachliches Einordnen der umweltrelevanten Maßnahmen in den Bauablauf;

zeit- und fachgerechte Kommunikation der Zulassungsauflagen hinsichtlich des Baugeschehens, insbesondere der Umsetzung landschaftspflegerischer und artenschutzrechtlicher Schadensminderungs-, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen;

Lenkung der baubedingten Inanspruchnahme von Flächen (beispielsweise Erschließung, Inanspruchnahme von Lagerflächen, Ausdehnung des Baufeldes etc.) zur Vermeidung von Umweltschäden; Einschätzen zusätzlicher, unvermeidbarer Eingriffe, die erst während der Bauausführung erkennbar werden; Beschaffen einer Eingriffsgenehmigung;

Beweissicherung und Dokumentation einer zulassungskonformen Baudurchführung;

Mitwirkung an der baubegleitenden Öffentlichkeits­arbeit des Vorhabenträgers.

Als zertifizierter Sachverständiger für Umweltbaubegleitung und baumfachliche Baubegleitung (UBB + nach DIN EN ISO/EC 17024) stehe ich Ihnen gern zur Verfügung